Donnerstag, 4. April 2013


Quelle: Mittelstand Nachrichten

 E-Mail Marketing – die rechtlichen Bedingungen




E-Mail Marketing steckt voller rechtlicher Tücken und Fallstricke und erfordert gründliche juristische Kenntnisse. Vor allem was den Datenschutz und die Einwilligung des zu Werbezwecken Angeschriebenen betrifft, sind gerade in Deutschland die rechtlichen Bestimmungen sehr streng. Zudem ist die Rechtslage im E-Mail-Marketing ständig im Fluss und teilweise widersprüchlich. Wer sich vorbeugend umfangreich absichert, geht rechtlich auf Nummer Sicher.
IT-Recht für E-Mail Marketing ständig im Wandel. Das professionelle E-Mail Marketing steht in Deutschland rechtlich auf zwei Säulen: Einwilligung des Empfängers und Datenschutz. Wer diese Grundpfeiler des deutschen IT-Rechts missachtet, riskiert rechtlichen Ärger mit Kunden und Geschäftspartnern, Konkurrenten und auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälten. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für IT-Recht die Rahmenbedingungen abklopfen und die E-Mails auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit hin abklopfen. Ein ständiges Up-daten der eigenen rechtlichen Kenntnisse in Sachen E-Mail Marketing erspart juristischen und finanziellen Ärger.
Einverständniserklärung und Datenschutz auch bei B2B
Seit Dezember 2012 ist eine aktuelle Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, die die Strenge des deutschen Datenschutzes auch für E-Mail-Marketing noch einmal eindeutig bekräftigt. Unterschieden wird dabei von Anmeldungen zu Newslettern, Folge-Mails und der Verwertung von Bestandsdaten aus E-Mails zu Werbezwecken. Die strengen Vorgaben gelten nicht nur bei der Gewinnung und Pflege von Privatkunden (B2C), sondern auch im E-Mail-Verkehr mit Geschäftspartnern (B2B). Im Klartext heißt das, ein Unternehmen darf einem anderen nicht unaufgefordert Mails zu Werbezwecken senden. Dagegen könnte sich der unfreiwillig Angemailte ebenso erfolgreich wehren wie ein Privatkunde. Die Einverständniserklärung ist somit das A und O, um ein wie auch immer geartetes E-Mail Marketing rechtlich abgesichert betreiben zu können.


Keine Namen und Adressen per E-Mail sammeln

Neben der Einverständniserklärung ist der Datenschutz in jedem Fall beim E-Mail Marketing zu beachten. So dürfen persönliche Daten wie Name und Adresse für die Zusendung eines Newsletters nicht von der Angabe von Name, Adresse und anderen Daten abhängig gemacht werden. Die E-Mail-Adresse muss genügen. Rechtlich problematisch wird es, wenn es um Folge-Mails, Nachfragen wegen Feedback und Wiederverwertung der Daten nach Monaten oder Jahren per E-Mail geht. Da hier deutsche Gerichte sehr unterschiedlich entscheiden und die Rechtslage nicht eindeutig ist, ist die anzukreuzende Einverständniserklärung so umfangreich und jede Form von E-Mail Marketing mit einschließend zu gestalten.

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